Das Landesschiedsgericht der AfD Baden-Württemberg hat das Parteiausschlussverfahren gegen Herrn Wolfgang Gedeon mit Urteil vom 23.12.2017 wegen eines Formfehlers eingestellt. Der Landesvorstand nimmt dieses Urteil zur Kenntnis und bedauert ausdrücklich, dass keine Entscheidung in der Sache getroffen wurde, das Verfahren vielmehr aus formalen Gründen abgeschlossen worden ist. Der Landesvorstand hat intensiv und umfassend über eine mögliche Weiterführung des Verfahrens beraten und ist nach eingehender rechtlicher Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass eine Heilung der formalen Versäumnisse in einem Verfahren vor der nächsten Instanz nicht möglich ist. Auch sind keine neuen Fakten erkennbar, die über die dem Landesschiedsgericht bereits bekannte Sachlage hinausgehen und bei Vorlage vor das Bundesschiedsgericht zu einer anderen Entscheidung führen könnten. Der Landesvorstand wird aus den vorgenannten Gründen das Parteiausschlussverfahrens gegen Wolfgang Gedeon daher nicht weiterführen.
Davon unberührt stellt der Landesvorstand ausdrücklich fest, dass antisemitissche, rassistische oder fremdenfeindliche Positionen in der AfD keinen Platz haben. Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass das deutsche Parteienrecht die Hürden für einen Parteiausschluss sehr hoch ansetzt.
Der Landesvorstand der Alternative für Deutschland in Baden-Württemberg
Stuttgart, 10.01.2018
Pressekontakt: Thilo Rieger, Pressesprecher des Landesverbandes
E-Mail: presse@afd-bw.de