Berlin, 13. Oktober 2016. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bezüglich des Handelsabkommens CETA erklärt AfD-Sprecher Jörg Meuthen:
„Das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter, die Anträge auf eine einstweilige Anordnung gegen CETA abzulehnen, ist bedauerlich.
CETA beinhaltet, ähnlich wie TTIP, eine Reihe von Punkten, die unter demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipen abzulehnen sind. Vor allem ist die Übertragung von staatlichen Hoheitsrechten auf Sonderschiedsgerichte in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar.
Die AfD lehnt Abkommen, die intransparent und ohne Parlamentsbeteiligung zustande kommen, grundsätzlich ab. Besonders wenn diese Investitionsschutzregeln und Bestrebungen zur regulatorischen Harmonisierung beinhalten, ist eine Einbeziehung des Bundestags unerlässlich. Genau diese Beteiligung des höchsten deutschen Gesetzgebungsorgans kann nun durch das Karlsruher Urteil umgangen werden. Damit wird der Bundestag in einer Frage übergangen, die einen klaren Eingriff in deutsche Souveränitätsrechte beinhaltet. Das hätten die Verfassungsrichter nicht ignorieren dürfen.“